Barrierefreiheit war lange ein Thema für Behörden. Seit dem 28. Juni 2025 gilt mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) eine gesetzliche Pflicht auch für viele private Unternehmen – und unabhängig von der Rechtslage profitieren alle Besucher von einer Website, die gut lesbar, klar bedienbar und auf jedem Gerät nutzbar ist. Dieser Beitrag erklärt, wer betroffen ist, was konkret gefordert wird und wie Sie Barrierefreiheit Schritt für Schritt umsetzen.
- Das BFSG gilt seit dem 28.06.2025 für Online-Shops und Dienstleistungen, die online abgeschlossen werden – nicht für reine Informationsseiten.
- Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte, max. 2 Mio. Euro Umsatz) sind bei Dienstleistungen ausgenommen, beim Produktverkauf nicht.
- Maßstab ist die EN 301 549, die sich an WCAG 2.1 Stufe AA orientiert: wahrnehmbar, bedienbar, verständlich, robust.
- Zusätzlich ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website Pflicht.
- Die meisten Quick Wins – Kontraste, Alt-Texte, Fokus, Formulare – sind in wenigen Tagen umgesetzt.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz richtet sich an Anbieter von Produkten und Dienstleistungen für Verbraucher. Für Websites bedeutet das vor allem: Online-Shops und Dienstleistungen, die online abgeschlossen werden können – etwa Buchungen, Terminreservierungen mit Zahlung, Abos oder digitale Produkte. Eine reine Informationsseite ohne Vertragsabschluss fällt in der Regel nicht unter das BFSG.
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, sofern sie Dienstleistungen anbieten. Wer dagegen Produkte verkauft, ist auch als kleines Unternehmen betroffen. Im Zweifel lohnt sich eine kurze rechtliche Prüfung – wir beraten zur technischen Umsetzung, die rechtliche Einordnung übernimmt Ihr Anwalt.
| Beispiel aus der Region | Online-Angebot | BFSG-Pflicht (Einschätzung) |
|---|---|---|
| Hofladen mit Online-Shop | Verkauf von Produkten an Verbraucher | Ja – auch als Kleinstunternehmen |
| Physiotherapie-Praxis mit Online-Terminbuchung | Dienstleistung, online buchbar | Ja, sofern mehr als 10 Beschäftigte oder über 2 Mio. Euro Umsatz; darunter ausgenommen |
| Handwerksbetrieb mit Kontaktformular | Reine Information, Anfrage ohne Vertragsabschluss | In der Regel nein |
| Fitnessstudio mit Online-Mitgliedschaft | Vertragsabschluss online | Ja, abhängig von der Unternehmensgröße |
„Wir sind nicht betroffen, also machen wir nichts.“ Auch ohne gesetzliche Pflicht verlieren Websites mit schlechten Kontrasten, unbeschrifteten Formularen und reiner Mausbedienung Besucher – darunter ältere Kunden, Menschen mit Sehschwäche und alle, die unterwegs auf dem Smartphone in der Sonne lesen. Barrierefreiheit ist eine Qualitätsfrage, nicht nur eine Rechtsfrage.
Was wird konkret verlangt?
Das BFSG verweist auf die europäische Norm EN 301 549, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA orientiert. Die WCAG gliedern die Anforderungen in vier Prinzipien, die sich gut merken lassen.
| Prinzip | Was es bedeutet | Praktische Anforderungen |
|---|---|---|
| Wahrnehmbar | Inhalte müssen mit mindestens einem Sinn erfassbar sein | Farbkontraste mindestens 4,5:1 bei Fließtext, Alternativtexte für Bilder, Untertitel für Videos, skalierbare Schrift bis 200 % |
| Bedienbar | Alle Funktionen müssen ohne Maus nutzbar sein | Alles per Tastatur erreichbar, sichtbarer Fokus, keine Inhalte nur per Maus oder Wischgeste, genug Zeit für Eingaben |
| Verständlich | Inhalte und Bedienung müssen nachvollziehbar sein | Klare Sprache, eindeutige Formularbeschriftungen, verständliche Fehlermeldungen, konsistente Navigation |
| Robust | Inhalte müssen mit Hilfstechnologien funktionieren | Sauberer HTML-Code für Screenreader, korrekte Überschriftenstruktur, ARIA-Attribute nur, wo nötig |
Zusätzlich verlangt das BFSG eine Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website, in der Sie beschreiben, wie Ihr Angebot die Anforderungen erfüllt und wo es Einschränkungen gibt. Diese Erklärung gehört gut auffindbar in den Footer, neben Impressum und Datenschutz.
Typische Stolpersteine auf bestehenden Websites
Die meisten Barrieren entstehen nicht aus Absicht, sondern aus Designtrends und Bequemlichkeit. Hellgraue Schrift sieht elegant aus, ist aber für viele Menschen unlesbar. Ein Formular mit Platzhaltertext statt Beschriftung wirkt aufgeräumt, lässt Screenreader-Nutzer aber im Dunkeln. Diese Punkte finden wir bei Prüfungen regionaler Websites am häufigsten:
- Hellgraue Schrift auf weißem Grund und Buttons mit zu wenig Kontrast
- Bilder ohne Alt-Text, Icons ohne Beschriftung, Links mit „hier klicken“
- Formulare, deren Felder nur per Platzhalter beschriftet sind
- Pop-ups und Cookie-Banner, die sich per Tastatur nicht schließen lassen
- PDFs, die als Bild gescannt wurden und keinen lesbaren Text enthalten – etwa Speisekarten oder Preislisten
- Übersprungene Überschriftenebenen (H2 direkt nach H4) und Layout-Tabellen
- Automatisch startende Slider und Videos ohne Pause-Funktion
Machen Sie den Tastaturtest: Legen Sie die Maus weg und versuchen Sie, nur mit der Tab-Taste durch Ihre Website zu navigieren und das Kontaktformular abzuschicken. Sehen Sie jederzeit, wo Sie sind? Kommen Sie überall hin? Wenn nicht, wissen Sie, wo die Arbeit beginnt.
Sie möchten wissen, ob Ihre Website die BFSG-Anforderungen erfüllt? Wir prüfen Kontraste, Tastaturbedienung, Formulare und Struktur und liefern einen konkreten Maßnahmenplan.
So gehen Sie Barrierefreiheit pragmatisch an
Barrierefreiheit muss nicht bedeuten, die Website neu zu bauen. In den meisten Fällen lässt sich ein bestehender Auftritt in überschaubaren Schritten auf ein gutes Niveau bringen – vorausgesetzt, die technische Basis ist sauber.
- Bestandsaufnahme Automatisierte Tests (Lighthouse, WAVE, axe) zeigen die offensichtlichen Fehler; eine manuelle Tastatur- und Screenreader-Prüfung deckt den Rest auf. Automatische Tools finden erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme.
- Quick Wins zuerst Kontraste, Alt-Texte, Fokus-Styles und Formularbeschriftungen lassen sich meist innerhalb weniger Tage beheben und bringen den größten Effekt.
- Design-System anpassen Farben, Schriftgrößen und Komponenten einmal barrierefrei definieren – dann sind alle künftigen Seiten automatisch sauber. Mit WordPress und Bricks lässt sich das zentral im Theme-Style regeln.
- Prozesse testen Den kompletten Weg von der Produktseite bis zur Bestellung oder Anfrage mit Tastatur und Screenreader durchspielen. Hier scheitern viele Shops am Cookie-Banner oder am Zahlungsformular.
- Erklärung veröffentlichen und pflegen Die Barrierefreiheitserklärung gehört in den Footer und wird bei Änderungen aktualisiert. Nennen Sie eine Kontaktmöglichkeit für Rückmeldungen zu Barrieren.
- Tastaturtest ohne Maus
- Kontrastprüfung mit kostenlosen Online-Tools
- Alt-Texte in der WordPress-Mediathek ergänzen
- Links umbenennen: „Preisliste herunterladen“ statt „hier“
- Screenreader-Test mit NVDA oder VoiceOver
- Fokus-Styles und ARIA-Attribute im Theme
- Barrierefreie Formulare, Slider und Cookie-Banner
- Formulierung der Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheit zahlt sich doppelt aus
Viele Anforderungen decken sich mit dem, was Google und Nutzer ohnehin erwarten: schnelle, klar strukturierte, gut lesbare Seiten. Alternativtexte helfen der Bildersuche, eine saubere Überschriftenstruktur hilft KI-Systemen beim Verstehen, gute Kontraste und große Schaltflächen verbessern die Bedienung auf dem Smartphone – und über das Smartphone kommt inzwischen mehr als die Hälfte aller Zugriffe.
Eine barrierefreie Website erreicht mehr Menschen, konvertiert besser auf Mobilgeräten und ist technisch sauberer – ein Vorteil, der weit über die Gesetzespflicht hinausgeht. Für ein Sanitätshaus, eine Arztpraxis oder einen Pflegedienst, deren Kunden überdurchschnittlich oft ältere Menschen sind, ist das kein Nebeneffekt, sondern ein direktes Geschäftsargument.
Häufige Fragen
Gilt das BFSG auch für meine Handwerker-Website mit Kontaktformular?
In der Regel nicht. Das BFSG betrifft Dienstleistungen und Produkte, die online verbindlich abgeschlossen oder gekauft werden. Ein Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage ist kein Vertragsabschluss. Sobald Sie aber online Termine mit Zahlung oder Produkte verkaufen, ändert sich das.
Was passiert, wenn ich das BFSG nicht umsetze?
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen; außerdem können Verbraucherverbände und Wettbewerber Verstöße abmahnen. Wie streng kontrolliert wird, zeigt sich erst mit der Zeit – das Risiko ist aber real, und die Umsetzung ist meist günstiger als ein Rechtsstreit.
Reicht ein Barrierefreiheits-Plugin oder Overlay?
Nein. Overlays, die per Knopfdruck Kontraste ändern oder Text vorlesen, beheben die eigentlichen Fehler im Code nicht und werden von Fachleuten und Betroffenen kritisch gesehen. Barrierefreiheit entsteht im Theme, in den Inhalten und in den Prozessen – nicht durch ein nachträgliches Werkzeug.
Wie viel kostet es, eine Website barrierefrei zu machen?
Das hängt vom Zustand der Website ab. Bei einer technisch sauberen WordPress-Website sind die Quick Wins oft mit wenigen Arbeitstagen erledigt. Bei veralteten Themes, vielen PDF-Dokumenten oder komplexen Shops kann ein Relaunch günstiger sein als die Nachbesserung. Eine Prüfung schafft Klarheit.
Was muss in die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Eine Beschreibung, inwieweit die Website die Anforderungen erfüllt, bekannte Einschränkungen mit Begründung, das Datum der Erstellung oder letzten Prüfung und eine Kontaktmöglichkeit, über die Nutzer Barrieren melden können. Die Erklärung muss leicht auffindbar sein, üblicherweise im Footer.
Fazit
Das BFSG macht Barrierefreiheit für viele Online-Shops und buchbare Dienstleistungen zur Pflicht – und für alle anderen zur klugen Entscheidung. Die Anforderungen nach WCAG 2.1 AA sind mit einer sauberen technischen Basis gut umsetzbar; die größten Effekte bringen Kontraste, Alt-Texte, Tastaturbedienung und barrierefreie Formulare.
Bei jedem neuen Projekt und jedem Website-Relaunch setzen wir Barrierefreiheit nach WCAG 2.1 AA von Anfang an um. Für bestehende Websites bieten wir eine Barrierefreiheits-Prüfung mit konkretem Maßnahmenplan – sprechen Sie uns an.
